Der BGH hat entschieden!
dostie am 17.10.2007 in AllgemeinAngabe von Lieferkosten und Umsatzsteuer:
Das lang erwartete Urteil vom Bundesgerichtshof ist da. Webshops müssen zwar deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hinweisen, es reicht allerdings aus wenn der potenzielle Käufer die Angaben noch vor der Bestellung zu sehen bekommt.
Begründung des BGH: Der Internetnutzer ist gar nicht so dumm
… ihm ist bekannt, das im Versandhandel neben dem Endpreis meist auch Lieferkosten anfallen und der Preis die Umsatzsteuer enthält…
October 17th, 2007 at 11:47
Sehr erfreulich! Manchmal frage ich mich, warum solche Entscheidungen immer erst bis zu BGH hochwandern müssen. Heißt das, die unteren Instanzen haben einfach keine Ahnung von E-Commerce und Versandhandel?
Hoffentlich gibt es jetzt auch weniger Abmahnwellen.
Siehe auch Bundesgerichtshof lockert Anforderungen bei der Preisauszeichnung